Schützt ein Unterlassungsangebot vor Abmahnungen?
01.02.07 17:18Leider kommt es immer häufiger zu
Abmahnungen von Website-Betreibern, Bloggern oder auch Händlern aus teilweise dubiosen Gründen und wegen scheinbarer Lappalien. Nichts und niemand, so scheint es, ist davor gefeit.
Ein berühmtes Beispiel für Massenabmahnungen ist der Verein "Ehrlich währt am längsten", der mit oft nahezu gleichlautenden Serienbriefen kleinere Ebay-Händler abmahnte. Die Staatsanwaltschaft sah darin Betrugs-Verdacht und der Hauptverantwortliche sitzt nun in Untersuchungshaft. Jetzt
gibt der Verein offenbar auf.
Nun versuchen einige Online-Shops, Ebayhändler oder auch private Autoren der Abmahnung mit einem "Unterlassungsangebot" voraus zu kommen, indem der Seitenbetreiber sich verpflichtet, sofort das beanstandete Material zu löschen, wenn der Rechteinhaber sich (ohne Anwalt und Kostennote) meldet.
Die Idee ist gut, aber taugt sie wirklich? Ein Artikel von Karin Seidel auf akademie.de versucht, diese Frage zu klären.
Zum Artikel:
Unterlassungsangebot zum Schutz vor Abmahnung? Nutzen und Grenzen von "Unterlassungsangeboten"
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