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CSS Reboot

Zwei Tage liegt es zurück, ich habe es dummerweise verpasst, dennoch, finde ich, ist es eine Erwähnung wert. Am 1. Mai war der CSS Reboot Tag, an dem Designer rund um die Welt mehr oder weniger zeitgleich ein neues Design für ihre Website starten.

Die Kunst dabei besteht darin, nur das CSS zu ändern, Struktur und Inhalte der Seiten sollen gleich bleiben. Mit standardkonformen Code und strikter Trennung zwischen Struktur und Layout sollte dies problemlos möglich sein. Denn dann sind alle Gestaltungs-/Design-Anweisungen in die Cascading Stylesheets ausgelagert. Anschließend muss nur noch die CSS-Datei(en) erneuert werden und die Site bekommt ein neues Aussehen.

Die Meinungen über Sinn- und Unsinn dieser Aktion gehen weit auseinander, ebenso natürlich das subjektive Empfinden über die neuen Designs. Mir persönlich gefällt diese Idee aber sehr gut, da sie erstens ziemlich deutlich die Vorteile der Web-standard-konformen Programmierung zeigt und weil man sich auch von den vielen beteiligten Websites nette Inspirationen holen kann ;-)

Der CSS Reboot ist inzwischen eine bi-annuale Veranstaltung, der nächste findet am 1. November 2006 statt. Für mich ist das jetzt schonmal der Anlass, mir Gedanken über eine Neugestaltung dieser - meiner eigenen - Site zu machen. Hierzu würde mich auch direkt mal das Feedback meiner LeserInnen interessieren.

03.05.06 15:52

Von: Harald

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Einführung in barrierefreie Webseiten-Gestaltung - Teil 1: Motivation/Ziel

Eine barrierefreie Website ist für jeden Benutzer mit jedem beliebigen Browser und jeder beliebigen technischen Ausstattung im vollen Umfang zugänglich und nutzbar.

Für immer mehr Menschen ist das Internet als Medium zur Informationsbeschaffung und Kommunikation nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Und gerade für Menschen mit Behinderungen eröffnen sich dank PC und Internetzugang ganz neue Chancen und Perspektiven. Mit Hilfe der Digitaltechnik und moderner Kommunikationstechnik können sie (unter bestimmten Voraussetzungen) schneller und einfacher kommunizieren und sich informieren.

Leider sind jedoch zu viele Webangebote unzugänglich und sperren zahlreiche potentielle Benutzer aus - zum Beispiel durch schlechte Programmierung, ungeeignete Gestaltung, undurchdachte Benutzerführung oder unverständliche Sprache. Eine barrierefreie Website ist dagegen frei von potentiellen Hürden und bietet vielfach den Benutzern Hilfsmittel und zusätzliche Unterstützung an.

In erster Linie richtet sich barrierefreies Webdesign an behinderte oder benachteiligte Personen, beispielsweise Benutzer mit Sehschwächen oder blinde Benutzer, aber auch Anwender mit Lese- oder Konzentrationsschwächen oder motorischen Störungen. Doch nicht nur die eben genannten Benutzergruppen profitieren von einem barrierefreien Internet. Eine barrierefreie Website ist für jeden Benutzer mit jedem beliebigen Browser und jeder beliebigen technischen Ausstattung im vollen Umfang zugänglich und nutzbar. Sie erlaubt jedem Sitebesucher, unabhängig von seinen persönlichen und technischen Umständen alle Inhalte zu lesen und natürlich auch alle Interaktionsmöglichkeiten zu nutzen.

So eröffnet barrierefreies Webdesign neue Wege und Möglichkeiten der digital gestützten Kommunikation und Informationsbeschaffung. Getreu dem Motto "Einfach für alle" dient eine barrierefreie Webseite jeder möglichen Zielgruppe und ist unabhängig von der technischen Ausstattung des Endgerätes. Zusätzlich kann eine barrierearme Website auch besser von Suchmaschinen indiziert werden. Barrierefreiheit wird oft auch als Zugänglichkeit oder englisch als Accessibility bezeichnet.

Für einige Herausgeber von Internetseiten ist Barrierefreiheit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das im Jahr 2002 von der Bundesregierung verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz legt Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, bspw. bauliche Gestaltung von Gebäuden, für Bundesbehörden und -institutionen verbindlich fest. Die dazugehörige Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung definiert die wesentlichen Kriterien und gibt Hinweise für ein barrierefreies und somit auch behindertengerechtes Webdesign. Auf Länderebene sind ähnliche Gleichstellungsgesetze geplant oder bereits verabschiedet, der Freistaat Thüringen erlies am 16.12.2005 ein entsprechendes Gesetz, konkrete Durchführungsverodnungen werden noch folgen. Somit wird/ist die Barrierefreiheit auch auf Landesebene verbindlich vorgeschrieben.

Fortsetzung folgt...

  • Teil 2 behandelt die verschiedenen Arten von Benutzern, deren technische Ausstattungen und Hilfsmittel,
  • Teil 3 geht auf die Gestaltungsrichtlinien ein,
  • Teil 4 stellt Barrierefreiheit am Beispiel dar und zeigt Möglichkeiten des Testens.
02.05.06 12:17

Von: Harald

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